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"Das kleine Büro" - Buchhaltung

Wer ich bin -

- ein Mensch, dem Sie vertrauen können...

 ... und Buchhalterin "mit Leib und Seele", die das Spiel mit den Zahlen liebt.

 

Eine Buchhalterin mit langjähriger Erfahrung in allen Bereichen des operativen Rechnungswesens als Angestellte in mittelständischen Unternehmen:

- zu Beginn meiner beruflichen Tätigkeit angestellt als "Allein-Buchhalterin", was neben einer umfangreichen Ausbildung zu notwendigen Fachkenntnissen in der kompletten Finanzbuchbuchführung für Kapitalgesellschaften und der laufenden Lohnabrechnung für über 100 Beschäftigte in Bauhauptgewerbe und produzierendem Gewerbe führte.

- folgend tätig als leitende Angestellte eines Unternehmens im Konzernverbund verantwortlich für die komplette Finanz- und Lohnbuchführung, Jahresabschlusserstellung (Bilanz und GuV), Kostenrechnung, Liquditätssteuerung und Zahlungsverkehr.

 

Praxiserfahren, mit umfangreicher und erprobter Fachkompetenz biete ich Ihnen mit dem "kleinen Büro" maßgeschneiderte kaufmännische Dienstleistungen für Ihr operatives Geschäft.

Konstant oder punktuell bei Personalmangel, in Notfallsituationen oder zur Unterstützung bei individuellen betrieblichen Projekten stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

"das kleine Büro" bietet auch die lfd. Buchführung* und Lohnabrechnung* gem. § 6 Nr. 3, 4 StBerG (Steuerberatungsgesetz) an. 

*) Gemäß dem in Deutschland geltenden und einzigartigen StBerG darf ich Sie und Ihre Buchhaltung entlasten beim: Buchen Ihrer laufenden Geschäftsvorfälle, der Erstellung Ihrer laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie der Lohnsteueranmeldungen.

Eine weitergehende geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen (Steuerberatung oder Rechtsberatung etc.) darf ich (... Zitat: zum ´Schutz der Rechtssuchenden, des Rechtsverkehrs und der Rechtsordnung´...       ) nicht anbieten. Ich bin kein Steuerberater.

Übrigens:

Ich darf für Sie im Auftrag Ihrer Steuerberatung jederzeit rechtskonform kompetente Unterstützung in allen Bereichen der Buchführung leisten.

Ich dürfte auch als Ihre Angestellte in Ihrem Namen alle Tätigkeiten des ordnungsgemäßen Rechnungswesens ausführen... (- zur Klarstellung, ein Angestelltenverhältnis ist für mich nicht mehr diskutabel.) ... aber

gem. Steuerberatungsgesetz nicht als selbstständige Buchhalterin oder Buchführungsbüro.

Was noch ?

- ein Kind des Ruhrgebiets mit allen Konsequenzen: "Tief im We-e-ste-e-en...".

Finden Sie es gerne heraus.

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